1. Prüfung der Bebaubarkeit
Unser Architekturbüro, junger_beer architektur, überprüft für Sie gerne die mögliche Bebaubarkeit und die zu erzielende Nutzfläche Ihres Rohdachbodens. Hierbei gilt es die entsprechenden gültigen Bebauungsbestimmungen, mögliche Mitsprachen und Einwände von Anrainern, Miteigentümern und dergleichen zu berücksichtigen. Weiteres hält unser Architekturbüro Rücksprache mit den entsprechenden Behörden bezüglich Stadtgestaltung, Denkmalschutz und Ortsbild. Die Architektur der neu zu schaffenden Dachlandschaft wirkt oft prägend für seine Umgebung und ist entsprechend harmonisch in diese zu integrieren.
2. Prüfung der statischen Erfordernisse
Bestehende Gebäude wurden zur Zeit ihrer Errichtung in der Regel nicht dafür ausgelegt, weitere Lasten zu übernehmen. Bei den Überlegungen zum Ausbau eines bestehenden Dachbodens ist daher nicht nur die unmittelbare Dachstruktur zu prüfen sondern auch die gesamte bestehende Gebäudestruktur. Somit kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Dachstuhl verstärkt oder erneuert (zusätzliche Auflasten durch entsprechende Dämmung des neu zu schaffenden Wohnraums) und die Decke verstärkt werden muss (zusätzliche Lasten auf Grund der neuen Einbauten). Außerdem muß die Erdbebensicherheit geprüft werden. Hierbei sind häufig kostenintensive Maßnahmen im Keller erforderlich (Fundamente verstärken, eine neue Bodenplatte im Kellergeschoß und möglicherweise Maßnahmen zur Erhöhung der Erdbebensicherheit in den Wohngeschossen). Um dies sicherzustellen, arbeiten wir mit der Alexander Katzkow & Partner GmbH Ziviltechnikergesellschaft für Bauwesen zusammen.
3. Prüfung der haustechnischen Erfordernisse
Ebenfalls sollte zu Beginn der Überlegungen zu einem Dachgeschoßausbau eine Überprüfung der technischen Versorgung des Gebäudes erfolgen. Mögliche zusätzliche Kosten entstehen durch eine notwendige Erneuerung der Steigleitungen (Versorgungsleitungen) des Kanalsystems sowie der Entwässerung. Auch in diesem Bereich arbeitet das Architektur Büro junger_beer architektur eng mit Fachplanern zusammen und kann die Leistungen zur Klärung der erforderlichen Maßnahmen gerne übernehmen.
4. Klärung der Stellplatzverpflichtung:
Einen weiteren Kostenfaktor stellt die Stellplatzverpflichtung dar. Die geforderten Stellplätze für PKW, Fahrrad und Kinderwagenabstellplatz müssen berücksichtigt werden. Diese lassen sich teilweise nur mit baulichen Maßnahmen realisieren und sollten ebenfalls zu Beginn des Projektes abgeklärt werden. Parksysteme, notwendige statische Auswechslungen zur Schaffung eines Stellplatzes, Tiefgaragen und dergleichen können erforderlich sein.
5. Gewährleistung der Barrierefreiheit
Die laut OIB geforderte Gewährleistung der Barrierefreiheit stellt ein weiteres Faktum bei einem geplanten Dachausbau dar. Grundsätzlich ist ein barrierefreier Lift vorzusehen, der alle Geschoße inklusive dem Kellergeschoß und dem neu zu schaffenden Dachgeschoß anfährt. Die Machbarkeit dieses Einbaus ist eine grundlegende Voraussetzung, um einen Dachausbau zu ermöglichen.
Ein Dachgeschoßausbau stellt sowohl für die Bauherrn, als auch für die Planenden und Ausführenden eine große Herausforderung dar, ermöglicht aber ein außergewöhnliches Ergebnis:
Wir, die junger_beer architektur zt-Gmbh, haben auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und der Umsetzung toller Dachgeschoßausbauten ein erfahrungsreiches Know-how erarbeitet, welches wir bei unseren Realisierungen von außergewöhnlichen Dachwohnungen einsetzen.
fotos: junger_beer architektur / wien